AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Stand der AGB ist August 2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundendienstleistungen und Lieferungen der Fa. PROH-SERVICE GmbH & Co. KG

ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens. Entgegenstehenden AGB des Bestellers wird widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nach Kenntnisnahme noch einmal ausdrücklich widersprochen haben.

Der Einsatz unseres Servicepersonals erfolgt nach unserer Wahl, insbesondere was die Qualifikation des einzelnen Mitarbeiters in Bezug auf den konkreten Vertragsgegenstand anbetrifft.

Unser Servicepersonal darf rechtsverbindliche Erklärungen nur im Rahmen des erteilten Serviceauftrages abgeben und in Abstimmung mit der Geschäftsführung Marco und Thorsten Prystawek.

Werden von uns gestellte Werkzeuge oder Vorrichtungen am Einsatzort beschädigt oder geraten in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz verpflichtet, soweit der Verlust oder die Beschädigung von ihm zu vertreten ist.

Der Besteller verpflichtet sich, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, sowie für angemessene Arbeitsbedingungen, unter Beachtung bestehender Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Er hat unser Personal auf spezielle, in seinem Betrieb bestehende Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen und Lieferungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Neukunden sind die ersten drei Rechnungen sofort netto fällig.

Kommt der Besteller mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen bleibt ebenso wie die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten.

SERVICEKOSTEN
Wir berechnen unsere Tätigkeiten nach unseren jeweils gültigen Kostensätzen. (Diese können gesondert angefordert werden.)

Kosten für Arbeitsunterbrechungen, welche nicht von uns zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Bestellers.

Nach Abschluss des Serviceeinsatzes, hat der Besteller unserem Servicepersonal auf der von ihm vorzulegenden Arbeitsbescheinigung die aufgewendeten Stunden zu bescheinigen.

Diese Bescheinigung ist für den Besteller verbindlich.

LIEFERUNGS- UND LIEFERTERMINE
Eine eventuell vereinbarte Lieferzeit ergibt sich aus unseren vertraglichen Vereinbarungen. Lieferfristen und – Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet haben.

Die Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragserteilung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, sowie Vorlage der erforderlichen Genehmigungen. Etwaige, vom Besteller innerhalb der Leistungsfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Vertragsgegenstands, verlängern die Leistungszeit entsprechend. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu Ihrem Ablauf unsere Firma verlassen hat.

Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

In diesem Fall werden wir Ihnen den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Darüber hinaus hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung uns unmöglich ist und ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung besteht. Ist

dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen.

ABNAHME
DER BESTELLER VERPFLICHTET SICH ZUR ABNAHME DER ARBEITEN, SOBALD IHM DEREN BEENDIGUNG DURCH UNS ANGEZEIGT WORDEN IST, ODER EINE IM EINZELFALL VERTRAGLICH VORGESEHENE ERPROBUNG DES MONTIERTEN LIEFERGEGENSTANDS STATTGEFUNDEN HAT.
Erfolgt keine Anzeige, so gilt die Abnahme nach Beendigung unserer Tätigkeiten, bzw. mit Inbetriebnahme der Maschine oder des Gerätes als erfolgt.

GEWÄHRLEISTUNG FÜR UNSERE KUNDENDIENSTLEISTUNGEN
Mängel unserer Leistungen und Lieferungen muss der Besteller spätestens 7 Werktage nach Abnahme oder Inbetriebnahme schriftlich bei uns anzeigen, andernfalls gilt die Mängelrüge als verspätet i. S. d. § 377 HGB.

Die Gewährleistung der von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgt durch Nachbesserung (Instandsetzung), wozu uns der Besteller eine angemessene Frist und freien Zugang zu gewähren hat. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Andere oder weiterreichende Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Stellt sich im Rahmen eines Gewährleistungsverlangens des Bestellers heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei dem ursprünglichen Serviceeinsatz vorlag , so scheiden die Gewährleistungsansprüche aus mit der Folge, dass der entstandene und zu belegende Aufwand dem Besteller in Rechnung gestellt wird.

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte, die durch Beschädigung, falsche Anschlüsse oder Bedienung seitens des Bestellers verursacht werden, sowie Schäden infolge höherer Gewalt (z. B. Blitzschaden), Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer und / oder elektronischer Teile durch Verschmutzung, sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

Die Gewährleistungsfrist für unsere Kundendienstleistungen beträgt 12 Monate.

 

Gewährleistung für Ersatzteil- und Austauschteillieferungen.

 

Sachmängel bei Neuteilen

 

Alle diejenigen Ersatzteile sind – innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Gefahrübergang – unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands als mangelhaft herausstellten.

Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinender Nachbesserungen und Nachlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für daraus etwa entstehende Folgen befreit.

Kosten für Ersatzstücke, einschließlich Versand gehen bei berechtigten Beanstandungen zu unseren Lasten. Dies gilt auch für eventuelle Ein- und Ausbaukosten und falls erforderlich, die Gestellung von zusätzlichem Personal.

 

(*1) Tauschteile

Der angegebene Tauschteilpreis setzt voraus, dass ein reparables Defektteil retourniert wird. Sollte das ausgebaute Ersatzteil nicht mehr reparabel sein, erfolgt eine Nachberechnung mit dem Differenzbetrag zwischen dem Tausch- und Neuteilpreis.

 

Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Parteien ist Hannover.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Fa. PROH-Service GmbH & Co. KG. Dieses gilt auch im Falle von Wiederverkauf (verlängerter Eigentumsvorbehalt)

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln der vorstehend genannten Bestimmungen teilweise oder komplett unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon jedoch unberührt.

 

Stand 08/2020

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